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Aktuelles

Wir suchen SIE - aktuelle Stellenangebote

Sie suchen eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft, Putzfrau oder Putzhilfe ...

 

 

Der Tag ist zu Ende doch die Arbeit fängt erst an. Unerledigte Hausarbeit muss nicht sein 

- gönnen Sie sich Zeit, gönnen Sie sich uns - 

Wir schaffen Ihnen Freiräume für mehr Freizeit und Lebensqualität.

 

 

Sollten Sie bereits eine Pflegestufe haben, so nutzen Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro! 

Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. 

 

 

 

 

blitzblank-sauber übernimmt alle anfallenden hauswirtschaftlichen Arbeiten. Von der einfachen Grundreinigung Ihres Zuhauses, bis hin zu einem umfangreichen Angebot ganz nach Ihren Wünschen.

 

Unser leistungsstarkes Angebot - Alles aus einer Hand

- Oberflächen entstauben und reinigen (feucht/trocken)
- Böden saugen/wischen (Laminat/Parkett mit Holzbodenpflege)
- Spinnweben entfernen

- Türen, Rahmen und Zargen entstauben und reinigen
- Sanitärreinigung inkl. entkalken sowie reinigen der Abflusssiebe
- Wäsche waschen und bügeln

- Betten beziehen (Wäsche zum waschen/bügeln mitnehmen)

- aufräumen
- Geschirr spülen / Spülmaschine ein-/ausräumen
- Pflege von Zimmer-/Balkonpflanzen (auch in der Urlaubszeit)

- leichte Gartenarbeiten wie Rasen mähen (nach Absprache)

- Botengänge

- professionelle Backofenreinigung (Prowin)

- Kühlschrank-Reinigung

- Reinigung (Entstauben) der Heizkörper

- Reinigung von Matrazen (Trockenreinigung mit Pulver und einem Vorwerk-Reinigungsgerät)

 

- Haushaltshilfe über Krankenkasse

- Haushaltshilfe bei Entlastungsbetrag


… haben Sie noch weitere Wünsche? Sprechen Sie uns an!

 

 

Haushaltshilfe anteilig über Entlastungsbeitrag

 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Wir rechnen diesen Betrag direkt mit der Krankenkasse ab. Gerne können wir Ihnen die evtl. höher entstehenden Kosten privat in Rechnung stellen.

 

Nutzen Sie den Betrag der Entlastungskosten aus!

 

 

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

  1. Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus/OP/Unfall etc.
  2. Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie im Haushalt unterstützen können.
  3. Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.

 

Gerne sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung mit der Krankenkasse.

 

 

Die entsprechenden Pflegemittel (u.a. Prowin) sowie alle Materialen werden von uns gestellt und mitgebracht. Diese Leistung ist im Preis enthalten. Sollten Sie eigene Produkte bevorzugen können diese natürlich auch verwendet werden (z.B. bei Allergien, Arztpraxen oder besonderen gesetzlichen Auflagen, etc.)

 


Vertrauen und Qualität

Alle unsere Haushaltshilfen haben eine Schulung im Umgang mit den Pflegemitteln erhalten. Sie arbeiten gründlich, hygienisch und immer nach Ihren Wünschen.

 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind stets zuverlässig, engagiert und überaus freundlich. Diskretion und Verschwiegenheit stehen bei uns an oberster Stelle.


Für eine Aufnahme in das Mitarbeiter-Team ist die Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses unerlässlich.

 

 

Kundenzufriedenheit

Um Ihnen von Anfang an ein gutes Gefühl zu vermitteln, stellen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz gleich die für Sie zuständige Haushaltshilfe vor. In einem gemeinsamen Gespräch können dann vor Ort mit Ihnen alle individuellen Kundenwünsche dargelegt und aufgenommen werden. Im Regelfall ist immer dieselbe Haushaltshilfe für Sie tätig (außer bei Krankheit oder Urlaub).

 

 

 

Regelungen bei Krankheit und Urlaub

Sollte eine Haushaltshilfe einmal krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen, sorgen wir für eine Vertretung oder treffen gemeinsam mit Ihnen eine andere terminliche Regelung. Sie als Kunde sind weder bei Krankheit noch bei Urlaub von weiteren Kosten betroffen. Die in Rechnung gestellten Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die geleistete Arbeitszeit.

 

 

 


Gesetzliche und zusätzliche Versicherungen

Selbstverständlich ist jede unserer Haushaltshilfen angemeldet und gesetzlich versichert. Für den Schadenfall und auch bei Schlüsselverlust und daraus resultierenden Schäden bestehen entsprechende Haftpflicht- und Zusatzversicherungen.

 

 

 

Setzen Sie unsere Kosten ab

 

Alle angebotenen haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bei Ihrem Lohn-/Einkommensteuer- jahresausgleich geltend machen. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, in der alle erbrachten Leistungen aufgeführt sind. Es sind 20 % der Kosten (von maximal 20.000 Euro), also bis zu 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.

 

 

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir mit 33,50€/Std.

Der Preis ist ohne Mwst. und wird zzgl. einer Anfahrtszeit von max. 15 Min nach Stundensatz abgerechnet. Unsere Mitarbeiter bekommen die Wegezeit, die laut Europäischen Gerichtshof als Arbeitszeit anzurechnen ist, bezahlt!

 

 

 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gern nehmen wir Ihre Fragen, Wünsche oder Anregungen entgegen. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte unsere Kontaktservice oder rufen Sie uns doch einfach an:

 

                                         0151  / 11 70 11 11.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

 

 Sauberkeit - mit dem Blick fürs Wesentliche

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